Begutachtung bei Adoptionsfragen
Die Sachverständigen im Verbund der GWG erstellen für anerkannte Adoptionsvermittlungstellen und Jugendämter Gutachten über Adoptionsbewerber. Auch für Privatpersonen können Gutachten erstellt werden, sofern sie ein anerkanntes Adoptionsverfahren eingeleitet haben.
Die Sachverständigen im Verbund der GWG verfügen über das notwendige Fachwissen und können die Gutachten entsprechend den besonderen Anforderungen der einzelnen Länder erstellen.
Die Apostille kann ohne bürokratischen Aufwand und ohne Besuch beim Notar über die GWG erfolgen.
Bei Fragen (bundesweit) wenden Sie sich bitte an die GWG-München (089 4481282, Ansprechpartner Frau Leubner, leubner@gwg.info). Es empfielt sich mit Frau Leubner vorab telephonischen Kontakt aufzunehmen, um erste organistorischen Fragen abzuklären.