Familienpsychologische Begutachtung
Leitlinien für das sachverständige VorgehenDas Vorgehen der Sachverständigen in der GWG bei der familienrechtspsychologischen Begutachtung zeichnet sich aus durch Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität und Beachtung des Datenschutz und der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung.
Bei der immer lösungsorientierten Begutachtung wird insbesondere darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung so gering wie möglich zu halten und die Autonomie der Familie und das Kindeswohls in den Mittelpunkt zu stellen.