Presseerklärungen

 

Die folgenden Presseerklärungen reagieren auf verschiedene Medienberichte, die sich auf die Tätigkeiten der mit der GWG assoziierten Sachverständigen bezogen.
Die organisatorischen Hinweise gelten nur für die GWG-München.


Artikel "Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" 
von Karsten Kammholz in der WELT vom 2. Juni 2008

Zu dem Artikel "Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" in der Welt vom 2. Juni 2008 wäre ich als Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für den Abdruck folgenden Leserbriefs dankbar: 

In seinem Beitrag beschäftigt sich Karsten Kammholz damit, dass bayerische Familiengerichte relativ häufig Sachverständige mit Gutachten zum Sorge- und Umgangsrecht beauftragten, die der Gesellschaft für wissenschaftlich Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG) angehören. Seine Schlussfolgerung: Eine unzulässige Verquickung der Gerichte mit der Gutachterfirma, eine Monopolstellung und Kumpanei seien zu befürchten. 

Wer diese Sorge hat, kennt unsere Gerichte schlecht. 

Die Richter entscheiden - übrigens ohne Vorgaben aus dem Justizministerium - in richterlicher Unabhängigkeit darüber, welchen Sachverständigen sie beauftragen wollen. Dabei gilt nur der Maßstab: Die Sachkunde und die persönliche Eignung für das jeweils erforderliche Gutachten. Die Sachverständigen der GWG wurden auf Grund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte nach eigener Einschätzung mit den erstellten Gutachten hinsichtlich fachlicher Qualifizierung sowie angemessener Zeit- und Praxistauglichkeit gemacht haben. Insofern ist die Beauftragung der Sachverständigen nicht so rätselhaft, wie Herr Kammholz in seinem Beitrag suggeriert. 

Entsprechend dünn sind die konkreten Tatsachen, Umstände oder Anhaltspunkte, mit der der Artikel die Objektivität der GWG in Zweifel zieht. Dass es vereinzelt Beschwerden von Verfahrensbeteiligten gegen Gutachter der GWG gibt und gab, besagt wenig. Bei einem negativen Prozessausgang richtet sich der Unmut des unterlegenen Verfahrensbeteiligten nicht selten gegen den Sachverständigen, auf dessen Gutachten des Gericht seine Entscheidung gestützt hat - die "zufriedene " Partei hingegen schweigt. Inwieweit derartige Vorwürfe berichtigt sind, kann in der Regel nur die Rechtsmittelinstanz klären. Auch dass vor sechs Jahren einmal eine Abrechnung eines Sachverständigen der GWG korrigiert werden musste, kann die GWG und ihre Sachverständigen angesichts der Vielzahl von Verfahren nicht disqualifizieren. Und wenn Sachverständige ihre Ansprüche an die GWG zur Geltendmachung abtreten, ist das zulässig und nicht zu beanstanden. Darin, dass die GWG 60% der erzielten Einnahmen an den einzelnen Sachverständigen auskehrt und 40% für eigene Aufwendungen (Infrastruktur) einbehält, sehen die Gerichte keinen Grund, von einer Beauftragung der Sachverständige der GWG abzusehen. Die Eignung und Unabhängigkeit der Sachverständigen wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass sie Aufwendungen der GWG erstatten und deren Leistungen vergüten müssen. Ob der Abzug von 40% angemessen ist, haben die Beteiligten unter sich auszumachen. 

Auch von einer Monopolstellung der GWG kann nicht die Rede sein. Der Anteil der beauftragten Sachverständigen, die der GWG angehören, ist von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich. Abgesehen davon müssen die Gerichte auf die Sachverständigen zurückgreifen, die in dem betreffenden Fachgebiet zur Verfügung stehen. Es liegt auf der Hand, dass auf einem ganz speziellen Fachgebiet wie hier keine sehr grosse Auswahl an qualifizierten und geeigneten Sachverständigen besteht. 

Richtig ist, dass die GWG fachspezifische Fortbildungen veranstaltet. An diesen Veranstaltungen nehmen, wie dem Justizministerium berichtet wurde, Familienrichter aus ganz Bayern teil. Aber: Was ist falsch daran, wenn Richter Fortbildungsangebote wahrnehmen und in ihrem Tätigkeitsbereich den Erfahrungsaustausch mit Kollegen, aber eben auch mit Sachverständigen suchen? Wer glaubt, dass aus solchen Veranstaltungen der GWG Abhängigkeiten erwachsen könnten, unterschätzt die Unabhängigkeit, die fachliche Kompetenz, die Kritikfähigkeit und das Selbstbewusstsein der bayerischen Richter ganz gewaltig. So leicht, wie der Autor des Beitrags mein, lassen sich Richter nicht beeinflussen. Wenn sie sehen sollten, dass eine Veranstaltung nur der Akquisition dient und keinen fachlichen Ertrag verspricht, werden sie die entsprechenden Schlüsse ziehen. 

Wilfried Krames
Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz












Pressemitteilung 121/2008


17. Juli 2007



Bayerisches Justizministerium weist Kritik an angeblich bevorzugter Beauftragung der Gutachterfirma GWG durch bayerische Familiengerichte mit Nachdruck zurück

Das bayerische Justizministerium weist die heute laut Agenturmeldungen in einer Pressekonferenz geäußerte Kritik an einer angeblichen bevorzugten und sachwidrigen Beauftragung von Sachverständigen der Gutachterfirma "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (GWG) durch die bayerische Justiz scharf zurück.

Die Kritik entbehrt jeder Grundlage. 

Von einer Monopolstellung der GWG kann keine Rede sein. Der Anteil der beauftragten Sachverständigen, die der GWG angehören ist vielmehr von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich. 

Jeder Familienrichter entscheidet selbst in richterlicher Unabhängigkeit, welchen Gutachter er beauftragt. Dabei gilt nur ein Maßstab: Die Sachkunde und die persönliche Eignung für das jeweils erforderliche Gutachten. Die Sachverständigen der GWG wurden auf Grund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte nach eigener Einschätzung mit den erstellen Gutachten hinsichtlich fachlicher Qualifizierung sowie angemessener Zeit- und Praxistauglichkeit gemacht haben. Insofern kann auch keine Rede davon, dass Kinder ihren Eltern aufgrund unseriöser Gutachten weggenommen worden seien. Vielmehr ist es eine menschlich verständliche, aber dennoch falsche Reaktion, dass die jeweils unterlegene Partei die angeblich schlechte Qualität des Gutachters für den ihr ungünstigen Prozessausgang verantwortlich macht. 

Weshalb die Abtretung von 40% der erzielten Einnahmen an die GW zu beanstanden sein soll, ist ebenfalls nicht erkennbar. Wenn die GWG dem einzelnen Sachverständigen z.B. für Infrastruktur abnimmt, muss sie gerechterweise auch einen Teil der Einnahmen erhalten. Warum das zu einer inhaltlichen Festlegung des Sachverständigen führt und welches Interesse die GWG überhaupt an einem bestimmten Inhalt der Gutachten haben soll, ist aus Justizsicht nicht erkennbar.