Wissenschaftlichkeit/Mindestanforderungen/
Standards von Gutachten
Standards von Gutachten/Mindestanforderung
Die Begutachtung orientiert sich an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 (2. Auflage). Diese Arbeitsgruppe, welcher auch Herr Dr. Salzgeber angehört, setzt sich aus Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer zusammen. Der Arbeitskreis wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fachlich begleitet.
Qualitätssicherung im Verbund der GWG
Das Hauptziel der Kooperation ist die Qualitätssicherung. Der Begutachtungsstandard wird auf einem durchgängig hohen Niveau gehalten durch:
- systematische Auswertungen neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Fachliteratur und rechtlich relevanter Entscheidungen der verschiedenen Gerichte
- dem regelmäßigen Angebot von Fortbildungen
- Diskussionsforen
- digitaler Wissensansammlung
- Fachteams
- bundesweite Vernetzung spezifischen Fachwissens, weitere Spezialisierungen und auch verschiedene Fremdsprachenkenntnisse
Viele KollegInnen im Rahmen der GWG sind zudem aktiv an der qualitativen Weiterentwicklung der psychosozialen und juristischen Arbeit zu Themen der Sachverständigentätigkeit engagiert:
- Mitwirkung in der Arbeitsgruppe zur Erstellung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 und 2019. (bitte Link prüfen und einfügen) (FamRZ 2019, 1765)
- Beteiligung an der Entwicklung von fachlichen Standards der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), sowie frühere Mitautorenschaft bei der Verfassung der Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten seitens des Bundes Deutscher PsychologInnen (BDP)
- Mitautorenschaft bei dem Elternratgeber „Eltern bleiben Eltern“ der DAJEB
- Regelmäßige Fachpublikationen zu Aspekten der familienrechtspsychologischen Begutachtung (siehe eigene Seite); (bitte Link prüfen und einfügen) darunter die Verfassung des Standardwerkes „Familienpsychologische Begutachtung“ (inzwischen 7. Auflage), „Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten“ (2. Auflage) sowie verschiedene Kapitel in Lehrbüchern der Psychologie
- Mitherausgeberschaft der Zeitschrift NZFam (Neue Zeitschrift für Familienrecht)
- Mitherausgeberschaft der Zeitschrift Praxis der Rechtspsychologe
- Im Herausgeberbeirat der ZKJ
- Mitarbeit in interprofessionellen Gremien zu Fragen des Familienrechts (z.B. früher im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages DFGT, im Vorstand des Bayerischen Familienrechtstages, Teilnahme an Runden Tischen, Arbeitskreisen der Amtsgerichte u.a.)
- Mitgliedschaft im Vorstand der Sektion Rechtspsychologie im BDP
- Erwerb von Expertenwissen im Rahmen von wissenschaftlichen Tätigkeiten, z. B. bzgl. Hochkonfliktfamilien oder Lösungsorientierter Begutachtung
- Fachteamleitungen, SupervisorInnen und PrüferInnen im Rahmen der Ausbildung zum Rechtspsychologen
- Dozententätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Rechtspsychologen im Masterstudiengang der Universitäten Bonn und der Psychologischen Hochschule Berlin
- Referenten- und Fortbildungstätigkeit für FamilienrichterInnen an den Richterakademien und für verschiedene Berufsgruppen, die am Scheidungs- und Trennungsgeschehen beteiligt sind z. B. Jugendämter
- Eigene Fort- und Weiterbildungen in relevanten Bereichen wie etwa zur Bindungsforschung, Elterntrainings (z. B. „Kinder im Blick“) etc.
Die GWG München ist zudem Kooperationspartner der PHB, Psychologische Hochschule Berlin