Namensänderungsgutachten
Einige Sachverständige im Verbund der GWG erstellen für Familiengerichte, Verwaltungsbehörden, und Verwaltungsgerichte aber auch Privatpersonen Gutachten zur angestrebten Namensänderung.
Die Auftragsvergabe der Adoptions- und Namensänderungsgutachten erfolgt bundesweit über die GWG-Zentrale in München. Bitte nehmen Sie mit Frau Leubner vorab per E-Mail oder Telefon Kontakt auf, um erste organisatorischen Fragen und die Kosten abzuklären. Sie vermittelt Ihnen dann einen Gutachter vor Ort, da nicht alle GWG-Kollegen auch für diese Bereiche tätig sind.
Ansprechpartner Frau Leubner
Email: ✉ leubner[at]gwg.info
Telefon 0 89-448 12 82