Begutachtung bei Adoptionsfragen
Einige Sachverständige im Verbund der GWG erstellen für anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen und Jugendämter Gutachten über Adoptionsbewerber. Auch für Privatpersonen können Gutachten erstellt werden, sofern sie ein anerkanntes Adoptionsverfahren eingeleitet haben.
Die Apostille kann ohne bürokratischen Aufwand und ohne Besuch beim Notar über die GWG erfolgen.
Die Auftragsvergabe der Adoptionsgutachten erfolgt bundesweit über die GWG-Zentrale in München. Bitte nehmen Sie mit Frau Leubner vorab per E-Mail Kontakt auf, um erste organisatorischen Fragen und die Kosten abzuklären. Sie vermittelt Ihnen dann einen Gutachter vor Ort, da nicht alle GWG Kollegen auch für diese Bereiche tätig sind.
Ansprechpartner Frau Leubner
Email: ✉ leubner[at]gwg.info
Telefon 0 89-448 12 82