Adoptionsgutachten

Begutachtung bei Adoptionsfragen

Die Sachverständigen im Verbund der GWG erstellen für anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen und Jugendämter Gutachten über Adoptionsbewerber. Auch für Privatpersonen können Gutachten erstellt werden, sofern sie ein anerkanntes Adoptionsverfahren eingeleitet haben.
Die Sachverständigen im Verbund der GWG verfügen über das notwendige Fachwissen und können die Gutachten entsprechend den besonderen Anforderungen der einzelnen Länder erstellen.
Die Apostille kann ohne bürokratischen Aufwand und ohne Besuch beim Notar über die GWG erfolgen.

Die Auftragsvergabe erfolgt bundesweit über die GWG-Zentrale in München (089 4481282, Ansprechpartner Frau Leubner, leubner [at] gwg [dot] info). Bitte nehmen Sie mit Frau Leubner vorab telefonischen Kontakt auf, um erste organistorischen Fragen und die Kosten abzuklären. Sie vermittelt Ihnen dann einen Gutachter vor Ort, da nicht alle GWG Kollegen auch für den Bereich Adoption tätig oder eingearbeitet sind.