Familienpsychologische Begutachtung
Die Sachverständigen im Verbund der GWG sind im Bereich gerichtlicher Kindschaftsrechtssachen spezialisiert. Diese Spezialisierung umfasst Fragen zur Regelung von Sorge- und Umgangs/Betreuungsregelungen, sowie zur Kindeswohlgefährdung / Erziehungsfähigkeit von Eltern. Hierfür stehen PsychologInnen mit unterschiedlichen Zusatzausbildungen, verschiedenen Fremdsprachenkenntnissen und weiteren Spezialisierungen zur Verfügung.
Die Sachverständigentätigkeit vor allem bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten orientiert sich insbesondere an den Vorgaben des Gerichtes gemäß § 163 FamFG in Bezug auf Hinwirken auf elterliches Einvernehmen.
Ebenso zentral für unsere Arbeit sind die formalen Kriterien und Standards im Hinblick auf die forensische Verwertbarkeit (siehe: Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019; Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht).
Psychiatrische und kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung
In Kooperation mit FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden regional Gutachten bei Verdacht auf psychische Erkrankungen z. B. bei Fragen zur Erziehungsfähigkeit oder Unterbringung erstellt.