Die GWG – Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
Von den Sachverständigen im Verbund der GWG werden psychologische und regional fachärztliche Sachverständigengutachten insbesondere für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden (Jugendamt) erstellt.
Hauptsächlich werden folgende gerichtlich beauftragte Fragestellungen bearbeitet:
- Familienpsychologische Gutachten bei Sorge- und Betreuungsregelungen/ Umgangsrechtsfragen
- Familienpsychologische Begutachtung bei Kindeswohlgefährdung, Fragen zur Erziehungsfähigkeit
- Glaubhaftigkeitsbegutachtung, Aussagepsychologische Gutachten
- Begutachtung bei Fragen der Unterbringung von Jugendlichen
- Prognosegutachten
- Begutachtung bei Adoptionsfragen
- Begutachtung bei Namensänderung
- Kindeswohlfragen der Verwaltungsgerichte