
Von den Sachverständigen der GWG-Salzgeber und Partner werden psychologische und fachärztliche Sachverständigengutachten insbesondere für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden erstellt. Im Einzelfall und nach Rücksprache werden auch Gutachtensaufträge von Rechtsanwälten angenommen.
Hauptsächlich werden folgende Fragestellungen bearbeitet:
Die unabhängigen und rechtlich selbständigen Diplom-Psychologen, Ärzte und Mediatoren im Verbund der GWG / afp bieten vielerorts auch Therapie, Mediation, Beratung und Krisenintervention an. Diese Zusatzqualifikation kann privat angefragt werden, wird auch in die sachverständige Tätigkeit eingebracht, kann aber auf Nachfragen ebenfalls als eigenständige Hilfe gewährt werden.
Besonderer Schwerpunkt: Mediation (auch im Rahmen des § 135 FamFG) und Beratung bei Trennungskrisen (auch bei Kindern).
Die unabhängigen und rechtlich selbständigen Sachverständigen im Verbund der GWG sind vielerorts bereit, im Einzelfall Verfahrensbeistandschaften (nach § 158 FamFG) oder Umgangs- (nach § 1684 BGB) bzw. Ergänzungspflegschaften (nach § 1909 BGB) zu übernehmen.
Fundiertes Wissen um die verschiedenen Formen von Hörschädigung sowie damit verbundene soziale, kulturelle und sprachliche Aspekte sind wesentliche Grundlage in der psychologischen Begutachtung von hörgeschädigten Menschen und deren Familien. In der GWG steht eine psychologische Sachverständige zur Verfügung, die über eine langjährige berufliche Erfahrung im Kontext Hörschädigung verfügt und in der Lage ist, Erhebungen in Gebärdensprache durchzuführen. Zudem besteht auch die Möglichkeit bei gehörlosenpädagogischen Fragestellungen Fachkompetenz anzubieten. Die Beiziehung allgemein vereidigter Gebärdensprachdolmetscherinnen wird im Bedarfsfall organisiert.