Prognosegutachten

Bei Fragen zur Rückfallwahrscheinlichkeit eines ehemaligen Straftäters, z. B. bei Gewalt, sexuellen Übergriffen oder Konsum von Kinderpornographie, können für Familiengerichte, Strafgerichte oder Behörden Prognosegutachten erstellt werden.

Die Begutachtung umfasst bei familiengerichtlichen Fragestellungen die Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) z.B. aufgrund sexuell devianter, insbesondere pädophiler Neigungen oder Gewaltausübung von Fürsorgeberechtigten.

Die Auftragsvergabe der Prognosegutachten erfolgt bundesweit über die GWG-Zentrale in München. Bitte nehmen Sie mit Frau Dr. Katharina Bublath vorab per E-Mail Kontakt auf, um erste organisatorischen Fragen und die Kosten abzuklären. Sie vermittelt Ihnen dann einen Gutachter vor Ort, da nicht alle GWG Kollegen auch für diese Bereiche tätig sind.

Ansprechpartner Frau Diplom-Psychologin Dr. Katharina Bublath oder Frau Diplom-Psychologin Maike Le Breton

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