Aussagepsychologische Begutachtung von Zeugenaussagen
Einige Sachverständige im Verbund der GWG haben ihren Schwerpunkt in der aussagepsychologischen Beurteilung von Aussagen und der Erstellung entsprechender Gutachten für Gerichte (Straf-, Sozial- und Familiengerichte), Staatsanwaltschaften und Behörden (Versorgungsamt, Jugendamt). Diese Begutachtung befasst sich mit der Beantwortung der Frage, ob die zu untersuchende Aussage einer Person auf eigenem Erleben beruht und somit als „glaubhaft“ bezeichnet werden kann. Meist beziehen sich die Aussagen auf Sexual- oder Gewaltdelikte. Es können sowohl Angaben von Kindern als auch von Erwachsenen geprüft werden. Die ergebnisoffene und hypothesengeleitete diagnostische Vorgehensweise basiert auf den aktuellen Forschungserkenntnissen der Psychologie und deren einzellfallorientierter Anwendung gemäß den Mindeststandards der aussagepsychologischen Begutachtung. Es besteht auch die Möglichkeit zu methodenkritischen Stellungnahmen.