Mindestanforderungen Sachverständigengutachten

Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019 (2. Auflage) hat „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ veröffentlich.

Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer – u.a. Dr. Joseph Salzgeber –  erarbeitet und fachlich begleitet durch das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Referat RA 5).

Die Empfehlungen richten sich an Sachverständige, die Gutachten im kindschafts- rechtlichen Bereich erstellen, aber auch an die beteiligten Juristen. Sie sollen den Sachverständigen im Bereich des Familienrechts die fachgerechte Vorgehensweise und Ausarbeitung von Sachverständigengutachten und auch den anderen am fami- liengerichtlichen Verfahren beteiligten Personen (v.a. Juristen, Verfahrensbeistand, Jugendamtsvertreter) und nicht zuletzt den Begutachteten die Nachvollziehung des Sachverständigenvorgehens und der schriftlichen Ausarbeitung erleichtern.

Sie sollen jenes Ausmaß an wissenschaftlich fundiertem Vorgehen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen, wie es für jede Begutachtung unverzichtbar ist.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/MindestanforderungenSachverstaendigengutachtenKindschaftsrecht.html