Stellungnahme BDP zu Gutachten

Stellungnahme von Herr Prof. Dr. Dipl.-Psych. Denis Köhler

Prof. Denis Köhler, Vorsitzender der Sektion Rechtspsychologie im BDP, kritisiert Vorwürfe der Presse gegen familienpsychologische Gutachten als wenig fundiert

In seiner Stellungnahme für das Bayrisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anläßlich eines Fachgesprächs kritisiert Herr Prof. Köhler sowohl die pauschale Kritik an familienforensischen Gutachten, als auch die Qualität der einschlägigen Presseveröffentlichungen und deren Informanten. In Bezug auf einen Artikel in der FAZ vom 12.11.2012 stellt er sowohl die fachliche Qualifikation von Herrn Prof. Leitner als auch Herrn Prof. Boehme-Neßler im Hinblick auf die von ihnen getätigten Aussagen in Frage. Darüber hinaus verweißt er darauf, dass die zitierten Angaben von Frau Dr. Kluck und Herrn Prof. Dr. Jopt sich auf kaum zuordenbare Kritikpunkte beziehen und dass eine angebliche Tübinger Studie zu falschen Gutachten lediglich die Sichtweise von betroffenen Elternteilen wiedergibt.

Insgesamt kommt er zum Fazit: „Die Kritik des FAZ-Artikels bezieht sich vor allem auf „psychologische Expertisen“ von Nicht-Psychologen (z.B. Soziologen, Pädagogen, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Heilpraktiker oder Psychiater). Dieser Kritik schließt sich der BDP an. Nur Diplom-Psychologen und Psychologen mit einem Masterabschluss sind kompetent, als psychologische Sachverständige zu arbeiten. Der BDP fordert, dass entsprechend nur PSYCHOLOGEN als Sachverständige für die Beantwortung von psychologischen Fragestellungen im Rechtssystem beauftragt werden.

Die meisten der zitierten Meinungen und Studien sind fachlich und wissenschaftlich nicht geeignet, um auf die Qualität von psychologischen Sachverständigengutachten zurückzuschließen.“

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