Familienrechtspsychologie

Familienpsychologische Begutachtung

Die Sachverständigen im Verbund der GWG sind spezialisiert im Bereich gerichtlicher Kindschaftsrechtssachen, insbesondere in elterlichen Rechtsstreitigkeiten im Bezug auf  Sorge- und Umgangsregelungen und in Fragen der Kindeswohlgefährdung bzw. der Erziehungsfähigkeit von Eltern. Hierfür stehen Psychologen mit unterschiedlichen Zusatzausbildungen und weiteren Spezialisierungen zur Verfügung, aber auch Fachärzte, u.a. zur Diagnostik spezifischer psychiatrischer Aspekte. Die Sachverständigentätigkeit bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten orientiert sich insbesondere an den Vorgaben des Gerichtes gemäß § 163 FamFG z.B. in Bezug auf Hinwirken auf elterliches Einvernehmen, aber auch an den formalen Kriterien und Standards zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die forensische Verwertbarkeit.

Das Vorgehen der unabhängigen und rechtlich selbständigen Sachverständigen im Verbund der GWG bei der familienrechtspsychologischen Begutachtung zeichnet sich aus durch Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität und Beachtung des Datenschutzes sowie der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Begutachtung.
Bei der stets lösungsorientiert ausgerichteten Begutachtung wird insbesondere darauf geachtet, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht zu verletzen, die Belastung für die Familienmitglieder so gering wie möglich zu halten und die Autonomie der Familie und des Kindeswohls in den Mittelpunkt zu stellen.

Zur Qualitätssicherung siehe auch die entsprechende Seite auf unserer Homepage, zum Sachverständigenvorgehen finden Sie auch die unterschiedlichen Publikationen aus unserem Haus.