Konzept und Idee

Die GWG ist, ähnlich einem Berufsverband, ein Zusammenschluss von freiberuflich unabhängigen Sachverständigen, der nun schon seit 40 Jahre besteht. Um die persönliche und rechtliche Unabhängigkeit jedes einzelnen Sachverständigen innerhalb des Zusammenschlusses zu betonen, bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen. Die Mitgliedschaft ist nur an einen Mitgliedsbeitrag gebunden, der jederzeit, auch einseitig, gekündigt werden kann.

Die GWG als überregionaler Sachverständigenverband ist auf familienrechtliche, zivilrechtliche und aussagepsychologische Begutachtung, wie auch auf Aufträge zur Namensänderung für Behörden und Verwaltungsgerichte, spezialisiert.

Nach unserer Überzeugung kann sachverständige Kompetenz nicht alleine durch den Erwerb eines Diploms, Examens oder Masters vorausgesetzt werden. Neben einer einschlägigen akademischen Ausbildung muss eine Fortbildung erfolgen. Diese kann im Rahmen einer Weiterbildung z.B. des BDP /DGP, die zum Führen des Titels „Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie“ berechtigt, oder anderer Verbände geschehen. Darüber hinaus und auch anstelle einer solchen Weiterbildung ist nach unserer Ansicht eine intensive Zusammenarbeit mit langjährig erfahrenen Sachverständigen notwendig. Nur in einem Lehrer – Schüler – Verhältnis und unter Anleitung kann sachverständige Kompetenz erworben werden.

Es genügt nach unserer Auffassung nicht, Kurse zu absolvieren, um sich anschließend als Sachverständiger für familienforensische Fragestellungen oder Aussagepsychologie bezeichnen zu können. Vielmehr erfordert sachverständiges Vorgehen ständige Fort- und Weiterbildung.

Da vom universitären Bereich zuwenig für die Anwendung bezogenes Fachwissen zur Verfügung gestellt wird, muss von praktisch tätigen und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen die Fachliteratur gesichtet und für die Anwendung aufbereitet werden. Zusätzlich muss ein regelmäßiger Wissens- und Erfahrungsaustausch erfolgen, um das notwendige Fachwissen laufend zu erneuern und weiter zu entwickeln und für den Einzelfall anwenden zu können. Ein überregionaler Zusammenschluss von Sachverständigen kann gewährleisten, dass das umfangreiche Fachwissen, welches in Fachzeitschriften und Fachliteratur niedergelegt wird, rezipiert und das individuelle Erfahrungswissen für die Anwendung genutzt werden kann.

Die Konflikte in den Familien, die vor dem Familiengericht streitig geführt werden und zu einer sachverständigen Begutachtung bedürfen, sind sehr weitschichtig und vielfältig. Kein Sachverständiger kann alle Konflikte, die ihm in seinem beruflichen Leben begegnen, allein angemessen durchdringen und bearbeiten. Er benötigt hierzu die Fachkompetenz und das Wissen anderer Kolleginnen und Kollegen. Dieses Wissen wird zudem durch spezifische Kenntnisse der einzelnen Sachverständigen aus ihrer Vorausbildung oder langjährigen beruflichen Erfahrung (Therapie, Mediation) bereichert. Anders als in anderen forensischen Fachgebieten (die sich meist an einer Person orientieren) hat sich der familienrechtspsychologische Sachverständige immer mit vielfältigen Variablen zu befassen. Neben Trennung und Scheidungskonflikten sind Kindeswohlgefährdungen und Umgangsregelungen die häufigsten Fragestellungen, die im Einzelfall klinisches Fachwissen, aber auch interkulturelles Erfahrungswissen und diverse spezifische Kompetenzen erfordern. Gerade im Bereich der Psychologie ist eine Qualitätssicherung in Form einer intersubjektiven Absicherung notwendig. Dies kann durch den kollegialen Austausch von Fachkollegen zu den jeweils spezifischen psychologischen Fragestellungen gewährleistet werden.

Die GWG bemüht sich dieses spezifische Fachwissen und die Erfahrung der bundesweit zusammengeschlossenen sachverständigen Kolleginnen und Kollegen zu sammeln, zur Verfügung zu stellen und sowohl in regionalen Teams, als auch zentral zu diskutieren. Sie ist keine Kontrollinstanz für den einzelnen Sachverständigen. Die GWG bietet den im Verbund zusammengeschlossenen und regional organisierten Kolleginnen und Kollegen bei der Einarbeitung in familienrechtsforensische und aussagepsychologische Fragestellungen sowohl das Fachwissen als auch das Erfahrungswissen und darüber hinaus ein Forum für Austausch und Diskussion, Supervision, Fort- und Weiterbildung an.

Die Mitgliedschaft im Rahmen der GWG beinhaltet die regelmäßige Information über für Sachverständige relevante Artikel in Fachzeitschriften und einschlägiger Fachliteratur. Diese stehen den Kollegen zusammen mit einer umfangreichen Testbibliothek zur Verfügung. Neue psychodiagnostische Methoden und Testverfahren werden regelmäßig vorgestellt und besprochen.

Die Fülle von Fachliteratur und Fachzeitschriften kann ein allein tätiger Sachverständiger in der Regel nicht finanzieren und zur Kenntnis nehmen.
Folgende Fachzeitschriften werden ausgewertet:

  • FamRZ (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht)
  • NZFam (Neue Zeitschrift für Familienrecht)
  • ZKJ (Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe)
  • JAmt Das Jugendamt (Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht)
  • FF (Forum Familien- und Erbrecht)
  • DS Der Sachverständige
  • Zeitschrift des Instituts für Sachverständigenwesen
  • Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie
  • Praxis der Rechtspsychologie
  • Family Court Review
  • Journal of Child Custody
  • Report Psychologie
  • Rechtspsychologie RPsych
  • Frühe Kindheit
  • DJI Bulletin

Darüber hinaus finden regelmäßig Workshops zu Fachfragen statt, wie z.B.

  • Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu Fragen der Kindeswohlgefährdung
  • Verhalten vor Gericht
  • Theoretische und praxisrelevante Aspekte der Kindesbefragung
  • Schriftliche Formen und Gutachten für das Gericht, Aufbau und Mindestanforderungen
  • Aspekte der Bindung und ihre Relevanz für das sachverständige Vorgehen
  • Hinwirken auf Einvernehmen: Rechtliche Aspekte, konkretes Vorgehen, Prozessdiagnostik Probehandeln
  • Rechtliche Aspekte des sachverständigen Vorgehens: Vorschriften der ZPO des FamFG und des BGB

Zusätzlich wird von der GWG einmal im Jahr eine Sachverständigentagung durchgeführt. Die Tagung befasst sich mit aktuellen sachverständigen Fragen, die im großen Kreis von Sachverständigen und anderen eingeladenen Fachpersonen mit externen Referenten diskutiert werden und ist nach Kenntnis des Veranstalters die einzige familienrechtsrelevante Veranstaltung, die ganztägig auf die Anforderungen und Fragen des sachverständigen Vorgehens zugeschnitten ist. Hinweise auf Referenten, die bisher bei der Tagung neben Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der GWG referiert haben, finden sich auf der Seite „Qualitätssicherung“.

Die GWG stellt zudem eine E-Mail Gruppe zur Verfügung, in der spezifische Fragen im großen Kreise diskutiert werden können, so dass bei besonderen Fragestellungen oder Problemlagen möglichst viele erfahrene Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich ihres Erfahrungswissens oder bei Nachfragen zu Literaturhinweisen zu Rate gezogen werden können. Dies soll gewährleisten, dass nicht alltagspsychologische Vorannahmen die Begutachtung leiten.

Zusätzlich wird von der GWG ein internes Diskussionsforum betrieben, bei dem gutachtensrelevante Fragen diskutiert werden und wesentliche theoretische Hinweise aber auch z.B. Beschlüsse der Obergerichte sowie wesentliche Fachartikel als Orientierungshilfe hinterlegt werden. Für spezifische Fragestellungen sind Gutachtenstrukturen erarbeitet worden, die dabei helfen, das Gutachten nachvollziehbar strukturieren zu können. Weiter finden sich Explorationsleitfäden für Erwachsene und Kinder, Hinweise auf angemessene Testverfahren und deren Beschreibungen sowie diagnostische Hinweise zur Erhebung von Schutz- und Risikofaktoren bei Fragen der Kindeswohlgefährdung und vieles mehr.

Nicht zuletzt wirken viele Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der GWG als Referenten auf Tagungen, auch für andere Berufsgruppen, die am Familiengericht tätig sind, mit und haben dadurch die Möglichkeit über neue Erfahrungen oder Tendenzen, die die Tätigkeit des Sachverständigen berühren, zu berichten.

Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Sachverständigentätigkeit befassen wollen, können Anschluss an bereits tätige Kolleginnen und Kollegen suchen, die sie dann je nach Kompetenz und Bedarf einarbeiten. Im Einzelfall kann die Einarbeitung durch ein Tutorensystem unterstützt werden.

Nicht zuletzt bietet die GWG ständige Supervision bei Gutachtensfragen an, so dass im Sinne eines Peer-Review-Systems auf die individuellen Fragen eingegangen werden kann. Damit ist keinesfalls eine Einflussnahme auf die Empfehlungsfindung oder auf die Unabhängigkeit des einzelnen Sachverständigen verbunden.

Publikationen der Kolleginnen und Kollegen der GWG helfen Fachwissen auch weiter zur Diskussion zu stellen und an der Fortentwicklung sachverständigen Vorgehens mitzuwirken.

Der Gründer der GWG war und ist bei der Erstellung der Gutachtenkriterien des BDP und bei den aktuellen Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 und 2019. (FamRZ 2019, 1765) Mitautor.

Kollegen und Kolleginnen sind auch aktuell engagiert, den Qualitätsstandard der Begutachtung zu verbessern. Weiter wirken Sachverständige der GWG im Rahmen der Ausbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie als Supervisor, Fachteamleiter, Prüfer oder Ausbilder und somit an der Weiterentwicklung der Gutachtenstandards mit.

Die Mitglieder der GWG sind überzeugt, dass es nicht genügt, ohne entsprechende Ausbildung oder die Unterstützung von fachkompetenten Kollegen gelegentlich Gutachten zu erstellen. Es genügt nicht, nur eine Ausbildung zum Fachpsychologen zu durchlaufen und sich dann auf seine Erfahrung zu berufen. Sachverständige Tätigkeit ist eine hoch verantwortungsvolle Aufgabe, die erheblichen Einfluss auf Familien nimmt und deren Schicksal mitbestimmt. Dieser Aufgabe kann man nur gerecht werden, wenn man sich laufend fort- und weiterbildet und im kollegialen Austausch mit anderen Fachkollegen steht.

Es ist der Verantwortung des einzelnen Sachverständigen überlassen, die vielfältigen Informationen der GWG zur Kenntnis und in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit dazu besteht jedenfalls aufgrund der vorhandenen Struktur. Eine Kontrolle des einzelnen Sachverständigen ist nicht Ziel und Aufgabe der Kollegen und Kolleginnen im Verbund der GWG. Es werden aber Zertifikate und Teilnahmebestätigungen für besuchte Workshops und Fortbildungsveranstaltungen ausgestellt, die eine besonders intensive Befassung mit forensischen Fragestellungen belegen und die erworbene Qualifizierung nachweisen.