Mitteilung bayerisches Justizministerium

Presseerklärungen

 
Die folgenden Presseerklärungen reagieren auf verschiedene Medienberichte, die sich auf die Tätigkeiten der mit der GWG assoziierten Sachverständigen bezogen. Die organisatorischen Hinweise gelten nur für die GWG-München.
 
 
Pressemitteilung 121/2008

17. Juli 2007

Bayerisches Justizministerium weist Kritik an angeblich bevorzugter Beauftragung der Gutachterfirma GWG durch bayerische Familiengerichte mit Nachdruck zurück

Das bayerische Justizministerium weist die heute laut Agenturmeldungen in einer Pressekonferenz geäußerte Kritik an einer angeblichen bevorzugten und sachwidrigen Beauftragung von Sachverständigen der Gutachterfirma „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG) durch die bayerische Justiz scharf zurück.
Die Kritik entbehrt jeder Grundlage.
Von einer Monopolstellung der GWG kann keine Rede sein. Der Anteil der beauftragten Sachverständigen, die der GWG angehören ist vielmehr von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich.
Jeder Familienrichter entscheidet selbst in richterlicher Unabhängigkeit, welchen Gutachter er beauftragt. Dabei gilt nur ein Maßstab: Die Sachkunde und die persönliche Eignung für das jeweils erforderliche Gutachten. Die Sachverständigen der GWG wurden auf Grund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte nach eigener Einschätzung mit den erstellen Gutachten hinsichtlich fachlicher Qualifizierung sowie angemessener Zeit- und Praxistauglichkeit gemacht haben. Insofern kann auch keine Rede davon, dass Kinder ihren Eltern aufgrund unseriöser Gutachten weggenommen worden seien. Vielmehr ist es eine menschlich verständliche, aber dennoch falsche Reaktion, dass die jeweils unterlegene Partei die angeblich schlechte Qualität des Gutachters für den ihr ungünstigen Prozessausgang verantwortlich macht.
Weshalb die Abtretung von 40% der erzielten Einnahmen an die GW zu beanstanden sein soll, ist ebenfalls nicht erkennbar. Wenn die GWG dem einzelnen Sachverständigen z.B. für Infrastruktur abnimmt, muss sie gerechterweise auch einen Teil der Einnahmen erhalten. Warum das zu einer inhaltlichen Festlegung des Sachverständigen führt und welches Interesse die GWG überhaupt an einem bestimmten Inhalt der Gutachten haben soll, ist aus Justizsicht nicht erkennbar.
Auch als PDF zum herunterladen: Pressemitteilung von 17. Juli 2007 (50 KB)

Ebenfalls als PDF: Artikel von Karsten Kammholz in der WELT vom 2. Juni 2008 (106 KB)